Homeoffice als Maßnahme zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie
Das Coronavirus zwingt viele unserer Kunden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken. Wenn auch Sie davon betroffen sind, sprechen Sie uns bitte an, damit wir eine arbeitsvertragliche Grundlage schaffen können.
Wie muss ein Homeoffice-Arbeitsplatz aussehen?
Die erforderliche Ausstattung im Heimbüro unterscheidet sich nicht wesentlich von der im regulären Büro. Sie benötigen einen Internetzugang und sollten über ein Firmennotebook verfügen, um sich mit einer verschlüsselten Verbindung einwählen zu können. Der Datenschutz im Homeoffice ist von großer Bedeutung. Anders als im Betrieb sind sensible Daten für Dritte leichter einsehbar, wie z. B. für Familie oder Freunde. Ebenfalls müssen Sie sicherstellen, dass außer Ihnen niemand Zugriff auf den Computer bzw. auf die betrieblichen Daten hat, auch keine Familienangehörigen. Falls unternehmenseigene Geräte nicht vorhanden sind und Sie auf Ihre private Workstation zurückgreifen müssen, so müssen auch hier Mindestanforderungen, wie Virenscanner und aktuelle Betriebssystemupdates, zwingend gegeben sein. Um eine strikte Trennung zwischen privat, im Hinblick auf Viren etc., und geschäftlich zu erreichen, empfehlen wir das unternehmenseigene Gerät zu verwenden. Soweit dies möglich ist, kann auch ein temporärer Umzug des Desktop-Arbeitsplatzes vom Betrieb in das Home-Office erfolgen.
Wenn Sie also im Home-Office arbeiten, teilen Sie uns zudem mit, ob Sie mit unternehmenseigener oder -fremder Software arbeiten. Wir werden Ihnen eine entsprechende vertragliche Zusatzvereinbarung zukommen lassen.
Bei Rückfragen stehen wir unseren Mitarbeitern und Kunden jederzeit zur Verfügung.
Ein Artikel von Marco Stief, 20.03.2020