„Die Zeitarbeit ist wieder einmal Vorreiter“
Thomas Hetz über die aktuelle Debatte zur Tarifbindung in Deutschland BAP Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz
Einer Erhebung des Nürnberger Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge gilt nur noch für knapp jeden zweiten Beschäftigten in Westdeutschland und gut jeden dritten im Osten ein Branchentarifvertrag. Demnach arbeiteten 2017 49 Prozent der Beschäftigten in Westdeutschland und 34 Prozent im Osten in einem Betrieb, in dem ein Flächentarifvertrag gilt. Laut aktueller Medienberichte kritisiert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) diese Entwicklungen und fordert eine Stärkung der Tarifbindung.
Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP), erklärt dazu: „Wie schon im Jahr 2012, als unsere Branche noch vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns eine allgemeinverbindliche Lohnuntergrenze eingeführt hat, ist die Zeitarbeit wieder einmal Vorreiter und im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen beispiellos. Denn die Tarifabdeckung in der Zeitarbeit beträgt nahezu 100 Prozent – ausschließlich mit DGB-Tarifverträgen. Im Übrigen besteht die starke Sozialpartnerschaft der Zeitarbeitsbranche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund bereits seit 15 Jahren. Und auch die Einführung der Branchenzuschlagstarifverträge im Jahr 2012 war ein Meilenstein für die Zeitarbeitsbranche. Derzeit haben die Tarifpartner der Zeitarbeit mit elf Branchen Branchenzuschlagstarifverträge mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2020 ausgehandelt (mit IG Metall, IG BCE und ver.di). Das zeigt einmal mehr, dass die Zeitarbeit ein attraktives und verlässliches Erwerbsmodell für Arbeitnehmer ist.“
Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, 25.05.2018