Bei den aktuellen Tarifverhandlungen für die Zeitarbeitsbranche konnten sich die Arbeitgeberseite, vertreten durch die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), und die DGB-Gewerkschaften in der vergangenen Nacht auf einen neuen Tarifabschluss einigen. Die VGZ ist die Verhandlungsgemeinschaft der beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter Leitung der Verhandlungsführer der VGZ Thomas Bäumer (BAP) und Sven Kramer (iGZ). Zuvor hatte der Bundesvorstand des DGB im Namen von acht Gewerkschaften den Entgelttarifvertrag zum 31. Dezember 2016 gekündigt.
Die neu tarifierten Entgelterhöhungen – basierend auf den Entgelten der BAP- und iGZ-Tarifwerke mit der DGB-Tarifgemeinschaft – steigen zum 1. März 2017, zum 1. April 2018, zum 1. April 2019 sowie zum 1. Oktober 2019 – jeweils für die Tarifgebiete Ost und West. Der Entgelttarifvertrag umfasst damit eine Laufzeit von 36 Monaten bis zum 31. Dezember 2019. Vereinbart ist, dass die Angleichung der Entgeltgruppen Ost und West zum 1. April 2021 erfolgt. Ab diesem Zeitpunkt wird der Geltungsbereich der Entgelttabelle West auf das gesamte Bundesgebiet erweitert.
Eine Übersicht der neuen Entgelte finden Sie hier: http://bit.ly/2fTgyWo
Autor: BAP