Was sind Personaldienstleistungen?
Personalwirtschaftliche Dienstleistungen umfassen ein breites Spektrum: Unternehmen der Branche akquirieren und vermitteln Personal, stellen für Projekte bedarfsgerecht unterstützendes Personal bereit, bieten Outplacement- und Outsourcing-Dienstleistungen an, übernehmen die komplette Personaleinsatzplanung und das Personalcontrolling ihrer Kunden – und überlassen Arbeitnehmer. Im Folgenden werden die wichtigsten personalwirtschaftlichen Dienstleistungen definiert.
Arbeitnehmerüberlassung
Die Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit) ist die wirtschaftlich bedeutendste Aktivität im Rahmen der Personaldienstleistungen. Zeitarbeitsunternehmen sind Beschäftigungsunternehmen mit Arbeitsplätzen bei ihren Kunden, auf denen Zeitarbeitnehmer vertragsgemäß ihre Arbeitsleistung erbringen. Zeitarbeitsunternehmen sind Arbeitgeber wie andere Arbeitgeber auch; es gelten die Sonderregelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Jeder Arbeitnehmer erhält grundsätzlich einen schriftlichen Arbeitsvertrag mit den üblichen Leistungen wie Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, gesetzlichen Kündigungsschutz u.ä. Zeitarbeitsunternehmen bieten sozial geschützte Arbeitsverhältnisse.
Interimsmanagement
Interimsmanager werden eingesetzt, um defizitäre Unternehmen zu sanieren, Krisen zu managen und zu bewältigen, Unternehmen verkaufsfähig zu machen, Vakanzen oder Generationswechsel zu überbrücken, Einzelprojekte zu leiten, neue Produkte einzuführen oder Tochtergesellschaften aufzubauen. Interimsmanager sind erfahrene Praktiker, die im Hinblick auf die zu lösende Aufgabe überqualifiziert sein sollten. Sie zeichnen sich durch große Effektivität in der Umsetzung der Sanierungskonzepte ihres Klienten aus, ergänzen somit die analytisch ausgerichteten Beratungskonzepte. Der Interimsmanager wird oft im Rahmen eines Beratungsvertrags mit "Dienstleistungen höherer Art" tätig, als Vorstand oder Geschäftsführer, aber auch andere Rechtsgestaltungen sind möglich.
Outplacement
Unter Outplacement versteht man eine vom Unternehmen finanzierte Dienstleistung für ausscheidende Mitarbeiter. Ziel ist es, mit professioneller Hilfe eines Personaldienstleisters, den Mitarbeitern eine berufliche Neuorientierung zu bieten und in eine neue Beschäftigung zu überführen. Outplacement ist eine Sonderform der Personalberatung, die im Idealfall in eine Personalvermittlung mündet.
Die Dienstleistung des Outplacement-Beraters umfasst das Coachen des Mitarbeiters, Bewerbungstraining, Vorbereitung auf Kontaktgespräche und auch Existenzgründungsberatung. Insbesondere bezieht sie sich auf die psychosoziale Unterstützung des ausscheidenden Mitarbeiters. Durch Gespräche sollen die meist angespannte Lage zwischen bisherigem Arbeitgeber und Mitarbeiter entschärft, die oft als Existenzbedrohung empfundene Trennung positiv verarbeitet und neue berufliche Ziele definiert werden.
Personalberatung
Der Bereich der Personalberatung umfasst entgeltliche und unentgeltliche Beratungen von Personaldienstleistern für Betriebe zur Unterstützung der Personalabteilungen.
Im Regelfall wird die Personalberatung im Rahmen von Beratungsverträgen durchgeführt und auf Stundenbasis abgerechnet oder mit festen Projektetats ausgestattet. Im Rahmen der Personaldienstleistungen Zeitarbeit, Personalvermittlung, Outsourcing, Outplacement u.a. werden die Leistungen in der Regel als unselbstständige Nebenleistungen honorarfrei erbracht. Die Personalberatung unterliegt keinen speziellen gesetzlichen Beschränkungen und bedarf keiner behördlichen Erlaubnis.
Zu den Leistungen eines Personalberaters gehören z.B. die Strukturierung von betrieblichen Altersversorgungssystemen, Hilfe bei betrieblichen Kommunikationsstörungen, Neustrukturierung von Hierarchieebenen, Ideenumsetzung im Bereich Mitarbeitermotivation, Entwicklung von Modellen zur Senkung des Krankenstandes, psychologische Betreuung und Beratung bei der Personalauswahl, Erstellung von Personalauswahlverfahren, Erstellung von Arbeitszeitmodellen usw.
Personalvermittlung
Mit dem Fall des so genannten Vermittlungsmonopols der Bundesagentur für Arbeit zum 01.08.1994 wurde die gewerbsmäßige, private Arbeitsvermittlung zugelassen. Private Personalvermittler führen als Makler einen mitarbeitersuchenden Arbeitgeber und einen Arbeitsuchenden zum Abschluss eines Arbeitsvertrages zusammen.
Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, 15.03.2017