Der BAP informiert: Wie funktioniert Zeitarbeit?

  • 15.03.2017 14:20:28
  • von brauer

Wie funktioniert Zeitarbeit?

Zeitarbeit ist eine Beschäftigungsform, die Unternehmen hilft, flexibel zu bleiben und schnell auf verschiedene wirtschaftliche Herausforderungen zu reagieren. Die Zeitarbeitnehmer profitieren, weil sie einen schnellen Einstieg in den Arbeitsmarkt finden, ihre Kenntnisse erweitern und ihre beruflichen Chancen verbessern. Sie arbeiten immer da, wo sie dank ihrer Qualifikationen wirklich gebraucht werden.

Zeitarbeitnehmer sind beim Zeitarbeitsunternehmen fest angestellt und werden auch von diesem bezahlt. Sie arbeiten jedoch in einem anderen Betrieb – dem Kunden- oder Einsatzunternehmen. Der Kundenbetrieb hat einen Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen über eine „Arbeitnehmerüberlassung“. Diese Konstellation – Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb – wird als Dreiecksverhältnis bezeichnet.

Zeitarbeitnehmer sind fest bei ihrer Zeitarbeitsfirma angestellt, ihr Arbeitsverhältnis und damit auch ihre Entlohnung unterliegen den Regelungen des BAP/DGB-Tarifvertrags. Sie haben ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sowie unter anderem Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, in einsatzfreien Zeiten und während ihres Urlaubs. Die Zeitarbeitsfirma sucht für die Zeitarbeitnehmer passende Einsatz- und Arbeitsorte, sorgt für ihre Qualifizierung und Weiterbildung und vermittelt sie oftmals in eine Anstellung beim Kundenunternehmen.

Zeitarbeitnehmer arbeiten bei Unternehmen aus allen wichtigen Wirtschaftszweigen in Deutschland: zum Beispiel bei der Metall- und Elektroindustrie, der Dienstleistungsbranche oder dem verarbeitenden Gewerbe.

Das ist Zeitarbeit:

•Sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse

•Allgemeines deutsches Arbeitsrecht

•Kein spezielles Kündigungsrecht

•Tarifbindung

•Fester Lohn – auch bei Nichteinsatz

•Bandbreite vom Hilfsarbeiter bis zum Controller

•Weg aus der Arbeitslosigkeit

•Sprungbrett in den Arbeitsmarkt

•Zeitarbeit ist eine eigenständige Branche

Quelle: Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister, 15.03.2017