Änderungskündigung
Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das ursprüngliche Arbeitsverhältnis aufhebt und dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Weiterführung des Beschäftigungsverhältnisses unter geänderten Arbeitsbedingungen anbietet. Eine Änderungskündigung kommt zum Beispiel dann vor, wenn der Arbeitnehmer zukünftig mehr Arbeitsstunden leistet oder auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt wird.