Krankengeld
Fällt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt aus, zahlt der Arbeitgeber den Lohn zunächst normal weiter. Diese Regelung wird Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall genannt und ist gesetzlich verankert. Sie gilt selbstverständlich auch für Zeitarbeitnehmer. Die Zahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall ist allerdings auf maximal sechs Wochen begrenzt. Eine Ausnahme gibt es, wenn der Mitarbeiter gerade angefangen hat und innerhalb von vier Wochen krank wird. Dann muss der Arbeitgeber das Gehalt nicht weiter zahlen. In diesem Fall oder wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen ausfällt, erhält er von der Krankenkasse ein Krankengeld. Das Krankengeld beläuft sich auf 70% des Bruttogehaltes bzw. 90% des Nettolohns eines Arbeitnehmers. Einen Anspruch auf Krankengeld hat jeder Arbeitnehmer, der einer regelmäßigen Tätigkeit nachgeht und gesetzlich bei einer Krankenkasse versichert ist. Übrigens kann auch Krankengeld beantragt werden, wenn Kinder erkranken und zu Hause betreut werden müssen. Das ist allerdings nur möglich, wenn das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.