Minijob
Ein Minijob ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis, für das bestimmte sozialversicherungsrechtliche und in der Folge auch lohnsteuerrechtliche Besonderheiten gelten. Ein Minijob liegt vor, wenn das Entgelt regelmäßig im Monat eine Entgeltgrenze von 450,- € nicht überschreitet. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbeitseinsätze sind dabei unerheblich. Hat eine Person mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse und beträgt das Entgelt hieraus insgesamt mehr als die Entgeltgrenze, so ist keine dieser Beschäftigungen geringfügig. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei mit Ausnahme der Rentenversicherungspflicht, von der sich der Minijobber auf Antrag befreien lassen kann. Für das Meldeverfahren ist die Minijob-Zentrale zuständig.