Urlaubsanspruch
Mitarbeiter haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Dauer der ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit und den Bestimmungen des § 11 MTV BZA. Bei Ausscheiden innerhalb der ersten sechs Monate berechnet sich der Urlaubsanspruch nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Ein- und Austrittsjahr erhält der Mitarbeiter für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Jahresurlaubs.