Urlaubsgeld
Das Urlaubsgeld ist eine einmalige Sonderzahlung zusätzlich zum Gehalt. In der Regel wird es im Mai oder Juni ausgezahlt. Unternehmen sind allerdings nicht verpflichtet, ein Urlaubsgeld zu zahlen, da kein gesetzlicher Anspruch besteht. Es handelt sich also um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Auch die Höhe des Urlaubsgeldes kann variieren. Häufig ist die Zahlung und auch die Höhe des Urlaubsgeldes im Tarifvertrag des jeweiligen Unternehmens verankert. Einige Unternehmen zahlen auch erst Urlaubsgeld, wenn eine gewisse Unternehmenszugehörigkeit erreicht ist. Da Urlaubsgeld zusätzliches Einkommen darstellt, muss es auch vom Arbeitnehmer versteuert werden.