Urlaubsabgeltung
Kann der Urlaub durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden, steht dem Arbeitnehmer Urlaubsabgeltung zu. Der noch zu verbleibende Urlaub wird dann finanziell ersetzt. Der rechtliche Anspruch auf bezahlten Urlaub bildet die Grundlage für die Urlaubsabgeltung. Wie viel Urlaub einem Mitarbeiter grundsätzlich zusteht, regelt das Bundesurlaubsgesetz. Bei einer klassischen Fünftagewoche hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf 20 Urlaubstage. Auch wer einen 450-Euro-Minijob ausübt, hat Anspruch auf bezahlten Urlaub.