Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein am 18. August 2006 in Kraft getretenes deutsches Gesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Der Schutz vor Diskriminierung in Beruf und Beschäftigung ist der Schwerpunkt des AGG, das umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt wird. Verankert sind im AGG auch Vorschriften zum Schutz vor Benachteiligung im Zivilrechtsverkehr.