Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht. In vielen Tarifverträgen ist die Zahlung von Weihnachtsgeld allerdings fest verankert. In der Regel wird es mit dem Novembergehalt ausgezahlt. Da das Weihnachtsgeld zusätzliches Einkommen darstellt, muss es versteuert werden. Die Höhe des sogenannten 13. Gehaltes kann variieren. Mal richtet es sich nach dem Verdienst des Mitarbeiters, mal nach seiner Betriebszugehörigkeit. Wenn ein Unternehmen Weihnachtsgeld zahlt, hat im Grunde auch jeder Mitarbeiter einen Anspruch darauf. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter Vollzeit oder Teilzeit arbeitet.