Viele Berufsanfänger erhalten mittlerweile befristete Arbeitsverträge von beispielsweise 12 oder 24 Monaten. Für Unternehmen bedeutet das Flexibilität in Bezug auf die eigene Belegschaft. Beim Mitarbeiter kann ein befristeter Arbeitsvertrag hingegen Sorgen und Zukunftsängste auslösen. Kommt es nicht zur Verlängerung, muss sich der Mitarbeiter bald wieder arbeitslos melden und auf Jobsuche gehen. Beim unbefristeten Arbeitsvertrag endet das Arbeitsverhältnis nach einer gewissen Zeit nicht automatisch. Es kann nur durch die Kündigung aufgelöst werden. Dabei müssen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer entsprechende Fristen eingehalten werden. Viele Unternehmen entfristen die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter, wenn diese vorher einen befristeten Vertag hatten. Ohne Grund darf die Befristung auch nur maximal zwei Jahre betragen. Hat sich der Arbeitnehmer in den zwei Jahren als zuverlässiger Mitarbeiter bewährt, ist die Entfristung des Arbeitsvertrags reine Formsache.