Insolvenz

Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit. Ist ein Arbeitgeber insolvent bzw. zahlungsunfähig, kann das weitreichende Folgen für die Arbeitnehmer haben. Sobald der Mitarbeiter von der Insolvenz seines Arbeitgebers erfährt, sollte er handeln. Oft kommt ein Insolvenzverwalter in das Unternehmen und teilt der Belegschaft persönlich mit, dass der Arbeitgeber Insolvenz angemeldet hat. Gibt es durch die Insolvenz Lohnausfälle, kann der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Insolvenzgeld stellen. Allerdings gilt der Anspruch auf Insolvenzgeld für maximal drei Monate. Dem Arbeitnehmer wird dann der Nettolohn ersetzt. Kommt es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wird der Insolvenzverwalter im übertragenen Sinn zum neuen Arbeitgeber und kann den Mitarbeitern eine ordentliche Kündigung aussprechen. Die Kündigungen sind hierbei betriebsbedingt und haben rechtliche Gültigkeit. Spätestens jetzt muss sich der Arbeitnehmer um eine neue Anstellung kümmern.

Hier können Sie herausfinden, welche Unternehmen Insolvenz angemeldet haben:

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