Entgeltfortzahlung
Die Entgeltfortzahlung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Dieses Gesetz gilt für alle Beschäftigten - selbstverständlich auch für Mitarbeiter der Zeitarbeitsbranche und regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall.