Aufhebungsvertrag
Der Aufhebungsvertrag ersetzt die Kündigung, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses einig werden. Ein Aufhebungsvertrag kommt also immer dann zum Tragen, wenn ein Mitarbeiter freiwillig das Unternehmen verlassen will. Für den Mitarbeiter bietet ein Aufhebungsvertrag sowohl Vorteile als auch Nachteile. Stimmt der Arbeitnehmer einem Aufhebungsvertrag zu, droht ihm eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen seitens der Arbeitsagentur. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zu drei Monate keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Deshalb ist es sinnvoll, einem Aufhebungsvertrag nur dann zuzustimmen, wenn eine zeitnahe Weiterbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber sicher gestellt ist. In vielen Fällen gibt es zum Aufhebungsvertrag eine Abfindung, die dem Arbeitnehmer helfen kann, eine gewisse Zeit bis zum Antritt eines neuen Beschäftigungsverhältnisses zu überbrücken, falls eine Sperrfrist seitens der Arbeitsagentur droht. Darüber hinaus kann im Aufhebungsvertrag die Anrechnung von Resturlaub geregelt werden. Auch eine Freistellung kann der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag fixieren. Prinzipiell ist der Aufhebungsvertrag eine sinnvolle Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer friedlich zu beenden. Für den Arbeitnehmer sollte allerdings klar sein, dass nach Zustimmung eines Aufhebungsvertrages keine Möglichkeit mehr besteht, ein Kündigungsschutzverfahren anzustrengen.