Jeder Arbeitgeber ist laut Arbeitsschutzgesetz zur gesundheitlichen Fürsorge gegenüber seinen Mitarbeitern verpflichtet. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dienen der Früherkennung oder auch Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen oder Berufskrankheiten. Im kaufmännischen Bereich zählt die G37 Untersuchung (bei Bildschirmarbeitsplätzen) zu den gängigsten Untersuchungen.