Drehtürklausel
Die Drehtürklausel soll Missbrauch in der Leiharbeit verhindern. Es ist nicht erlaubt, entlassene oder nicht mehr beschäftigte Arbeitnehmer zu schlechteren Bedingungen im selben Unternehmen oder Konzern als Zeitarbeiter einzusetzen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetzt besagt, dass ein Mitarbeiter mindestens sechs Monate nicht mehr bei einem Unternehmen beschäftigt sein darf, bevor er über die Arbeitnehmerüberlassung erneut dort beschäftigt wird.