Sonderzahlungen
Nach Tarifvertrag erhalten BPS-Arbeitnehmer ab dem siebten Monat des ununterbrochenen Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses Jahressonderzahlungen in Form von zusätzlichem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Dieses erhöht sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Ferner erhalten Mitarbeiter ab dem siebten Beschäftigungsmonat eine Versorgungszulage zum Zwecke der Altersversorgung, gemäß § 14 MTV BZA.