Will ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Ein Grund kann zum Beispiel sein, dass das Unternehmen den Betrieb aufgrund von Insolvenz schließen muss. Auch Umstrukturierungsmaßnahmen und Auslagerungen von Abteilungen können eine betriebsbedingte Kündigung zur Folge haben. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dem zu kündigenden Mitarbeiter kein vergleichbarer Arbeitsplatz im Unternehmen angeboten werden kann. Bei großen Unternehmen, die einen Betriebsrat besitzen, muss der Arbeitgeber diesen vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung informieren, da die Kündigung sonst keine Gültigkeit besitzt. Muss sich der Arbeitgeber bei der Auswahl von Mitarbeitern entscheiden, denen betriebsbedingt gekündigt werden soll, kommen Kriterien wie Lebensalter, Betriebszugehörigkeit oder Schwerbehinderung zum Tragen. Der Arbeitgeber muss zunächst eine Sozialauswahl durchführen, er kann also nicht wahllos Mitarbeitern betriebsbedingt kündigen. Erhält der Arbeitnehmer eine betriebsbedingte Kündigung, hat er drei Wochen Zeit darauf zu reagieren und eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Im Zuge von betriebsbedingten Kündigungen bieten viele Unternehmen den ausscheidenden Mitarbeitern eine Abfindungszahlung an.