Viele Arbeitnehmer erhalten bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung. Die Abfindung stellt eine freiwillige einmalige Zahlung des Arbeitgebers dar. Einen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nicht. Nimmt der Arbeitnehmer eine Abfindung an, besteht kein Recht mehr auf eine Kündigungsschutzklage. Die Höhe einer Abfindung ist nicht klar definiert oder gesetzlich festgelegt. Viele Unternehmen orientieren sich aber an einer sogenannten "Regelabfindung". Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt wird durch zwei geteilt und mit der Anzahl an Dienstjahren multipliziert.
Beispiel: Ist ein Arbeitnehmer fünf Jahre bei einem Unternehmen beschäftigt und hat einen Bruttomonatsverdienst von 2000 Euro, dann liegt die "Regelabfindung" bei 5000 Euro.