Arbeitnehmerüberlassung
Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Synonyme: Zeitarbeit, Leiharbeit, Personalleasing) stellt das Zeitarbeitsunternehmen (Verleiher) einem Unternehmen (Entleiher) gemäß vertraglicher Vereinbarung durch Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Leiharbeitnehmer gegen Entgelt zur Verfügung. Die Arbeitskräfte sind in dem Betrieb des Entleihers eingesetzt und unterstehen den Weisungen des Entleihers hinsichtlich der Arbeitsausführung. Aus der Zweierbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsteht so zwischen dem Verleiher, dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer eine Dreiecksbeziehung. In häufigen Fällen werden Leiharbeiter vom Entleiher-Unternehmen in Festanstellung übernommen.