Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz soll den Arbeitnehmer vor einer willkürlichen Kündigung durch den Arbeitgeber schützen. Der Arbeitgeber muss also immer eine Begründung liefern, wenn er einen Mitarbeiter entlassen möchte. Der Kündigungsschutz wird dann wirksam, sobald der Mitarbeiter länger als sechs Monate in einem Unternehmen mit mindestens zehn Angestellten beschäftigt ist. Die Gründe, die zu einer Kündigung des Mitarbeiters führen können, sind vielfältig. Neben der betriebsbedingten Kündigung gibt es auch die personenbedingte und die verhaltensbedingte Kündigung. Die Kündigung muss einem Arbeitnehmer immer in Schriftform zugehen. Sie muss fristgerecht sein und von einer Person unterschrieben werden, der weisungsbefugt ist, also auch tatsächlich eine Kündigung aussprechen darf.