Tätigkeitsnachweise
Mitarbeiter führen auf dem Tätigkeitsnachweis (oder auch Stundenzettel) die geleisteten Stunden beim Kundenunternehmen auf. Der BPS-Tätigkeitsnachweis, der in einer Excel-Tabelle dargestellt ist, berechnet automatisch die reine Arbeitszeit und wandelt diese dann in Dezimalzeit um. Die Mitarbeiter müssen lediglich die Arbeits- und Pausenzeiten erfassen. Die Tätigkeitsnachweise müssen i. d. R. zweimal monatlich (Monatsmitte abschließend mit einem Freitag und zum Monatsende mit dem letzten Arbeitstag) unterzeichnet und gestempelt bei BPS eingereicht werden. Natürlich werden auch Ausdrucke aus dem Zeiterfassungssystem des Kundenunternehmens akzeptiert.